Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen ergänzen die sonstigen Vereinbarungen zwischen ROTH REISEN GmbH und dem Reisenden/Mieter und gelten für ab dem 01.01.2022 geschlossene Mietverträge über Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Der Reisende/Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermietung der von ROTH REISEN GmbH angebotenen Ferienobjekte um touristische „Einzelleistungen“ handelt, die nicht zusammen mit anderen Leistungen angeboten werden und die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind. Die nachfolgenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien weichen deshalb von den Rechten und Pflichten ab, die für Pauschalreisen gelten.
ARCHIV: Allgemeine Geschäftsbedingungen vor dem 01.01.2022>
1. Abschluss eines Mietvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich bzw. durch elektronische Telekommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Bestätigung des Mietvertrags.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Anbieters vor, an das er für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme gegenüber dem Anbieter erklärt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen je nach Mietobjekt 4 Wochen vor Reisebeginn per Überweisung oder in bar bei Anreise fällig.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Mietpreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Anbieter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen und Schadensersatz entsprechend Nummer 5. zu verlangen.
3. Mietobjekt
3.1 Die vertraglich vereinbarte Leistung/das vereinbarte Mietobjekt ergibt sich aus der Leistungs-/Objektbeschreibung und der Bestätigung des Mietvertrags. Das Mietobjekt darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl belegt werden. Überbelegungen können zur Kündigung durch den Anbieter (vgl. Nr. 7) und zur Erhebung weiterer Mietkosten führen. Eine Untervermietung ist außerhalb der Regelungen unter Nr. 6 nicht erlaubt.
3.2 Zusätzliche Leistungen und Sonderwünsche des Kunden sind nur verbindlich vereinbart, wenn sie von dem Anbieter ausdrücklich bestätigt werden.
3.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann das Mietobjekt am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Das Mietobjekt ist soweit nichts anderes vereinbart am Abreisetag bis 10:30 Uhr zu verlassen. Das Mietobjekt ist pfleglich zu behandeln, Schäden sind zu vermeiden. Vor der Abreise ist das Mietobjekt aufzuräumen und mit gespültem Geschirr zu verlassen. Der Müll ist zu entsorgen.
3.4 Verbrauchsabhängige Leistungen (Strom, Gas, Wasser) sind, soweit das nicht abweichend in der konkreten Leistungsbeschreibung aufgeführt wird, im vereinbarten Mietpreis enthalten. Gegebenenfalls sind die entsprechenden Kosten vor Ort gesondert zu zahlen.
3.5 Orts-, zeit- und/oder personenanzahlabhängige variable Kosten, Steuern und Gebühren sind nicht im Grundpreis enthalten und sind gesondert zu zahlen, soweit in der Objektbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
4. Mietpreise, Kaution
4.1 Der Mietpreis richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Objektbeschreibung und kann mit variablen Faktoren verbunden sein (Saisonzeiten, Aufenthaltsdauer, Personenanzahl etc.).
4.2 Bei Schlüsselübergabe vor Ort kann von dem Kunden eine Kaution verlangt werden, wenn diese bei der jeweiligen Hausbeschreibung und in der Bestätigung des Mietvertrags betragsmäßig angegeben ist. Die Kaution dient dazu, die vertraglichen Pflichten des Kunden (Schlüsselrückgabe, Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten) oder berechtigte Schadensersatzforderungen (Beschädigungen, Verlust, starke Verschmutzung) abzusichern. Die Kaution wird innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Mietzeit zurückgezahlt, es sei denn, dass Kosten im Sinne der abzusichernden Faktoren vom Kunden verursacht worden sind. Gegebenenfalls hat der Anbieter über entstandene Kosten abzurechnen und nicht verbrauchte Kautionsteile zu erstatten.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Anbieter zu dessen Geschäftszeiten. Dem Kunden wird aus Gründen des besseren Nachweises empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, kann der Anbieter eine Entschädigung für die getroffenen Vertragsmaßnahmen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Mietpreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Mietobjekts.
5.3 Der Anbieter kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie der gewöhnlich zu erwartenden Einnahmen durch anderweitige Vermietung des Mietobjekts entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalieren.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, betragen die Stornopauschalen:
In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.4 Dem Kunden wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten- bzw. eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Diese können entsprechend der vereinbarten Bedingungen Storno- und sonstige Kosten abdecken, die wegen eines vor oder nach Reisebeginn erklärten Rücktritts oder Abbruchs entstehen.
6. Vertragsübertragung, Umbuchungen
6.1 Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn erklären, dass eine andere Person seine Stellung aus dem Mietvertrag einnehmen soll bzw. dass andere, namentlich zu benennende Personen als die zunächst angemeldeten Teilnehmer das Mietobjekt während der Mietzeit bewohnen werden. Der Anbieter kann der Vertragsübertragung und dem Austausch einzelner Teilnehmer widersprechen, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
6.2 Für die Zahlung des Mietpreises und für Kosten, die durch die Änderungen nach 6.1 entstehen (z.B. Bearbeitungskosten des Anbieters, Zusatzkosten vor Ort wie Steuern oder Gebühren wie Kurtaxe oder ähnliches, etc.), haften der ursprüngliche Vertragspartner und der Dritte gegenüber dem Anbieter als Gesamtschuldner.
6.3. Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 50 für die Bearbeitung berechnet.
7. Kündigung durch Anbieter
7.1 Der Anbieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung des Mietpreises trotz Mahnung und Fristsetzung teilweise oder vollständig in Verzug ist. In diesem Fall kann er vom Kunden Schadensersatz entsprechend Nummer 5. verlangen.
7.2 Ohne Einhaltung einer Frist kann der Anbieter den Mietvertrag kündigen, wenn der Kunde oder dessen Mitreisenden sich in solchem Umfang vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie etwaige Vorteile einer anderweitigen Verwendung anrechnen lassen. Schadensersatzansprüche des Anbieters, die auf vertragswidrigen Verhalten beruhen, bleiben unbenommen.
8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe
Entspricht das Mietobjekt nicht den vertraglichen Vereinbarungen, dann kann der Mieter den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfordert. Abhilfe kann auch durch ein gleichwertiges bzw. angemessenes Ersatzobjekt erbracht werden.
8.2 Minderung des Mietpreises
Für die Dauer des Vorliegens eines Mangels kann der Mieter eine entsprechende Minderung des Mietpreises verlangen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Mangelanzeige und kann der Anbieter deshalb keine Abhilfe schaffen, verliert der Mieter seine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.
8.3 Kündigung des Vertrages
Ist der Mangel des Mietobjektes erheblich und leistet der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch Erklärung in Schrift- oder Textform – kündigen.
9. Mitwirkungspflicht
9.1 Der Mieter sollte im eigenen Interesse die ihm überlassenen Informationsmaterialien und Buchungsunterlagen zur Kenntnis nehmen und überprüfen. Abweichungen von den von ihm beabsichtigten Leistungen oder Fehler in den Vertragsdaten sind unverzüglich zu beanstanden. Anderenfalls werden diese spätestens mit der Leistung der Anzahlung akzeptiert und Vertragsinhalt.
9.2 Der Mieter hat bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.3 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Anbieter bzw. der örtlichen Vertretung des Anbieters zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
10. Streitbeilegung
10.1 Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Anbieters oder mittels E-Mail bereit.
10.2 Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Mieter richten sich nach deutschem Recht.
Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Mieters gegen den Anbieter ist der Sitz des Anbieters. Für Klagen des Anbieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
Angaben zum Reiseanbieter
ROTH REISEN GmbH
Schönegründer Str. 30
D-72270 Baiersbronn
Tel. 0049 (0) 7442-8198590
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