Aus für Ein-Euro-Ticket
La Palma, den 31.10.08
Zum 1. November schreibt die Europäische Union bei Flugpreisen die Nennung sämtlicher Nebenkosten vor. Viele Airlines haben bereits die Konsequenzen gezogen.
Die Europäische Union hat ihre neue EU-Flugpreis-Verordnung veröffentlicht. Bereits ab 1. November müssen Airlines in Verkaufsgesprächen und in der Werbung stets den Endpreis nennen. Sämtliche Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung absehbar sind, müssen inkludiert werden.
Die neue Flugpreis-Verordnung macht für Billigflieger die Werbung mit Ein-Euro-Tickets quasi unmöglich, weil Steuern und Gebühren stets teurer sind. Viele Airlines hatten ihre Preispolitik bereits im Vorfeld der Bekanntgabe der neuen EU-Verordnung geändert und sich auf die Kommunikation der Komplettpreise kommuniziert. Lufthansa hatte sich sogar durch ein eigens geschaffenes TÜV-Siegel „Preistransparenz" attestieren lassen.
Die neue EU-Verordnung legitimiert nunmehr auch das so genannte Cross Border Ticketing. Demnach ist es Kunden künftig erlaubt, auch auf Flugtickets zurückzugreifen, die nur in einem Nachbarland und nicht am Wohnort des Passagiers verfügbar sind.
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